Teaser zu den Notartätigkeiten

Als Notare sind wir ebenfalls für die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften zuständig. Werden notariell beglaubigte Verträge wie zum Beispiel beim Kauf von Grundstücken oder beim Abschluss von Eheverträgen benötigt oder muss eine Grundschuld bestellt werden, sind wir Ihre Ansprechpartner. Zudem beurkunden wir letztwillige Verfügungen, Patientenverfügungen, Vorsorge- und Generalvollmachten und Gesellschaftsverträge.

Auch Anmeldungen der eintragungspflichtigen Tatsachen beim Handelsregister bedürfen der notariellen Beglaubigung. Wir formulieren den Text der Anmeldung und überwachen die richtige Eintragung. Außerdem beraten wir Sie umfassend über die damit zusammenhängenden Fragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum | Datenschutz | Medien31.de | DEWEZET.DE